Allgemeine Verbandsbestimmungen Tischfußballbund Tirol - Saison 2016

1. Allgemeines

Der Tischfußballbund Tirol, im folgenden als Verband, Landesverband oder TFBT bezeichnet, fungiert als Dachverband der Tischfussballszene in Tirol.

Der TFBT ist Mitglied und Kooperationspartner des österreichischen Tischfußballbundes, im folgenden als TFBÖ bezeichnet.

2. Zweck des Verbandes

Die Tätigkeit des Verbandes ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und bezweckt auf freiwilliger und gemeinnütziger Basis den Tischfußballsport in Tirol zu fördern, zu pflegen, zu verbreiten, zu organisieren und als Interessensvertretung für die ihm angeschlossenen Tischfußballvereine zu fungieren. Darüber hinaus übernimmt der Landesverband als Mitglied des TFBÖ auch die Vertretung der Spielregion Tirol im nationalen Verband.

3. Vereine und deren Mitglieder

3.1 Beitritt und Rechte

Alle in Tirol gemeldeten Vereine (laut ZVR) können gegen eine jährlich zu entrichende Vereinslizenz in der Höhe von € 25 die Mitgliedschaft zum Tischfussballbund Tirol beantragen. Die Rechte der Mitgliedsvereine sind in den Verbandsstatuten festgelegt.

3.2 Vereinsmitglieder

Die Mitglieder eines Vereines müssen von dem selben 2x jährlich innerhalb eines Transferfensters an den TFBT gemeldet werden. Das Transferfenster ist ein Zeitraum, in welchem der Tischfussballbund Tirol den offiziellen Beitritt oder Wechsel eines Spielers zu einem Verein gestattet. Außerhalb des Transferfensters wird der zuletzt bekannte Status des Spielers bis zum nächsten Fenster vom TFBT sowie vom TFBÖ beibehalten. Dies ist insbesondere relevant für den Tiroler Ligabetrieb, als auch für die Qualifikation zur Tiroler Landesmeisterschaft.

Die Transferfenster sind:

  • Winter: 15. Dezember - 15. Januar
  • Sommer: 1. Juli - 31. Juli

4. Vorstand

Der Vorstand des Landesverbands besteht aus vier bis sechs stimmberechtigten Vertretern [Präsident, Vizepräsident, Schriftführer, Kassier und deren Stellvertreter - soweit vorhanden]. Der Vorstand wird von der Generalversammlung für die Funktionsdauer von 4 Jahren gewählt. Gesonderte Bestimmungen den Vorstand betreffend sind in den Verbandsstatuten erläutert.

5. Turnier/Bewerbs-Lizenz

Bei Tiroler Ranglisten Turnieren sind vom Tischfußball-Turnierveranstalter Lizenzen an den Tischfußballbund Tirol zu entrichten. Pro Teilnehmer und Bewerb fallen € 0,50.- an. Diese Gebühren dürfen in Form des Nenngeldes von den Teilnehmern eingenommen werden, insofern die vom Tischfußballbund Tirol festgesetzte maximale Höhe des Nenngeldes pro Bewerb nicht überschritten wird. Die Turnier/Bewerbs-Lizenz ist ausschließlich für Teilnehmer zu entrichten welche berechtigit sind Punkte für die Tiroler Tischfußballrangliste zu erspielen.

6. Turnierorganisation

6.1 Allgemeines
Zur Erfüllung des Verbandszwecks [vgl. Punkt 2] zählt die Veranstaltung von allgemeinen Tischfussballturnieren, insbesondere aber die Ausrichtung von Landesmeisterschaftsturnieren, zur Hauptaufgabe des Landesverbands.

6.2 Turnierkategorien
Im Allgemeinen werden vom Landesverband 3 unterschiedliche Kategorien von Turnieren veranstaltet:

  • Landesmeisterschaftsturniere
  • TFBÖ Turniere
  • Sonstige Turniere

An der Landesmeisterschaft dürfen nur im Landesverband registrierte Spieler teilnehmen. Die Organisation der Landesmeisterschaft wird im Punkt 6.3 noch detaillierter behandelt.

In Absprache mit dem TFBÖ kann der Landesverband TFBÖ-Turniere veranstalten bzw. die Veranstaltung an Mitgliedsvereine delegieren. Für die Ausrichtung dieser Turniere gelten die Bestimmungen des TFBÖ. Für die Teilnahme an Großturnieren ist eine Registrierung beim Landesverband nicht zwingend erforderlich. Die Teilnehmer akzeptieren allerdings durch ihre Teilnahme die Bestimmungen des Landesverbandes bzw. des TFBÖ.

Der Landesverband tritt ferner als Veranstalter von sonstigen Turnieren auf, welche nicht in die beiden oben beschriebenen Kategorien fallen. Dazu gehören insbesondere regionale Turniere. Die Organisation und die Durchführung solcher Turniere obliegen einer vom Landesverband bestimmten Turnierleitung. Für die Teilnahme an solchen Turnieren ist eine Registrierung beim Landesverband nicht zwingend erforderlich. Die Teilnehmer akzeptieren allerdings durch ihre Teilnahme die Bestimmungen des Landesverbands.

6.3 Landesmeisterschaft Tirol

6.3.1 Allgemeines

Der TFBT ist der offizielle Ausrichter der Tischfußball Landesmeisterschaft für Tirol. Die Landesmeisterschaft wird einmal jährlich im September oder Oktober ausgetragen. Der Termin wird rechtzeitig per Homepage www.tfb-tirol.at und Facebook bekannt gegeben.

Grundsätzlich sind bei der Tischfußball Landesmeisterschaft Tirol nur Personen mit einer aufrechten Mitgliedschaft bei einem vom TischFußballBund Tirol anerkannten Tiroler Tischfußball Verein oder Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol spielberechtigt. In besonderen Fällen obliegt die letzte Entscheidung dem Vorstand des TFBT.

6.3.2 Bewerbe

Die Tischfußball Landesmeisterschaft Tirol beinhaltet 3 getrennt gewertete Bewerbe:

  • Offenes Doppel
  • Offenes Einzel
  • Mixed Doppel

Jeweils der 1. Platz dieser Bewerbe wird zum Tiroler Tischfußball-Landesmeister der aktuellen Saison gekürt.

6.3.3 Qualifizierte Teilnehmer

Offenes Doppel

  • Die aktuell amtierenden Landesmeister (sofern sie in der selben Konstellation wie im Vorjahr antreten, andernfalls verfällt die Qualifikation)
  • Die besten 8 bei einem Tiroler Verein gemeldeten Spieler der nationalen Garlando Doppel Rangliste (nimmt ein qualifizierter Spieler nicht teil, wird sein Platz zum Freilos)
  • Die besten 28 Plätze der Tiroler Doppel Rangliste (nimmt ein qualifizierter Spieler nicht teil, wird sein Platz zum Freilos)
  • Die besten 4 Doppelspieler von jedem Tiroler Verein - idealerweise per Vereinsrangliste bzw. Vereinsmeisterschaft ermittelt

Offenes Einzel

  • Der aktuell amtierende Landesmeister
  • Die besten 4 bei einem Tiroler Verein gemeldeten Spieler der nationalen Garlando Einzel Rangliste (nimmt ein qualifizierter Spieler nicht teil, wird sein Platz zum Freilos)
  • Die besten 14 Plätze der Tiroler Einzel Rangliste (nimmt ein qualifizierter Spieler nicht teil, wird sein Platz zum Freilos)
  • Die besten 2 Einzelspieler von jedem Tiroler Verein - idealerweise per Vereinsrangliste bzw. Vereinsmeisterschaft ermittelt

Mixed Doppel

  • Jedes spielberechtigte Team gemäß Punkt 6.3.1 (Das Team muss aus einer weiblichen und männlichen Person bestehen)

6.3.4 Modus

Das Tiroler Tischfußball Landesmeisterschafts Turnier wird im Doppel K.O. (Erklärung Wikipedia) Modus auf der Siegerseite auf drei Gewinnsätze gespielt (Best of five), auf der Verliererseite auf zwei Gewinnsätze (Best of three).
Der Modus kann jedoch von der Turnierleitung vor Beginn des Bewerbes abgeändert werden, um die Dauer des Turnieres anpassen zu können.

Der Doppel K.O. Raster wird zu 100% gesetzt - mehr Infos unter Punkt 6.3.7 Setzung.

6.3.5 Turnierleitung

Die Turnierleitung übernimmt der TischFußballBund Tirol und ist verantwortlich für den ordentlichen Turnierablauf gemäß den Bestimmungen des Verbandes. Bei Differenzen oder sonstigen strittigen Punkten entscheidet der Vorstand des TFBT endgültig.

Der Turnierleitung ist es vorbehalten für einen ordnungsgemäßen Turnierablauf notwendig erscheinende Änderungen am Modus bzw. Ablauf des Turnieres vorzunehmen.

6.3.6 Schiedsrichter

Wird ein Schiedsrichter benötigt, wird dieser von der Turnierleitung beauftragt bzw. wird die Funktion des Schiedsrichters von der Turnierleitung selbst ausgeübt. Die Entscheidungen eines von der Turnierleitung beauftragten Schiedsrichters sind endgültig.

6.3.7 Regelwerk

Abgesehen von den in diesen Bestimmungen angeführten Ausnahmen wird nach dem Regelwerk der ITSF (International Table Soccer Federation) gespielt. Diese Regeln können von der Website des TFBÖ (www.tfboe.org) oder ITSF (www.table-soccer.org) bezogen werden.

6.3.8 Setzung

Doppel:

  • Platz 1: die Titelverteidiger, tritt das Team nicht an wird Platz 1 zum Freilos
  • Platz 2-x: die TFBT Doppel Ranglistenpunkte von den beiden Spielern eines Teams werden zusammengezählt. Das Team mit den meisten Punkten wird auf Setzungs-Platz 2 gesetzt, Setzungs-Platz 3 erhält das Team mit der zweithöchsten Punktezahl usw.

Einzel:

  • Platz 1: der Titelverteidiger, tritt dieser nicht an wird Platz 1 zum Freilos
  • Platz 2-x: die TFBT Einzel Ranglistenpunkte des Spielers werden herangezogen. Der Spieler mit den meisten Punkten wird auf Setzungs-Platz 2 gesetzt, Setzungs-Platz 3 erhält der Spieler mit der zweithöchsten Punktezahl usw.

Mixed Doppel:

  • die TFBT Doppel Ranglistenpunkte von den beiden Spielern eines Teams werden zusammengezählt. Das Team mit den meisten Punkten wird auf Setzungs-Platz 1 gesetzt, Setzungs-Platz 2 erhält das Team mit der zweithöchsten Punktezahl usw.

6.3.9 Nenngelder und Gebühren

Bei der Teilnahme an der Tiroler Tischfußball Landesmeisterschaft wird pro Teilnehmer eine Tischbenützungsgebühr von € 3.- vom TischFußballBund Tirol eingehoben.

6.3.10 Pokale und Preise

Im Offenen Doppel erhält jeder Spieler der Endplatzierungen Plätze 1-3 je eine Medaille. Das Siegerteam erhält zusätzlich 1x den Doppel Wanderpokal. Der Wanderpokal bleibt im Besitz des TischfußballBundes Tirol und muß 2 Wochen vor der nachfolgenden Tiroler Tischfußball Landesmeisterschaft an ein aktuelles Vorstandsmitglied vom Siegerteam selbstständig zurückgegeben werden. Wird dies verabsäumt wird jedem Spieler des Teams eine Aufwandsentschädigung von € 100.- in Rechnung gestellt.

Im Offenen Einzel erhält jeder Spieler der Endplatzierungen Plätze 1-3 eine Medaille. Der Sieger erhält zusätzlich 1x den Einzel Wanderpokal. Der Wanderpokal bleibt im Besitz des TischfußballBundes Tirol und muß 2 Wochen vor der nachfolgenden Tiroler Tischfußball Landesmeisterschaft an ein aktuelles Vorstandsmitglied vom Sieger selbstständig zurückgegeben werden. Wird dies verabsäumt wird dem Sieger eine Aufwandsentschädigung von € 200.- in Rechnung gestellt.

Im Mixed Doppel erhält jeder Spieler der Endplatzierungen Plätze 1-3 je eine Medaille. Das Siegerteam erhält zusätzlich 1x den Mixed Doppel Wanderpokal. Der Wanderpokal bleibt im Besitz des TischfußballBundes Tirol und muß 2 Wochen vor der nachfolgenden Tiroler Tischfußball Landesmeisterschaft an ein aktuelles Vorstandsmitglied vom Siegerteam selbstständig zurückgegeben werden. Wird dies verabsäumt wird jedem Spieler des Teams eine Aufwandsentschädigung von € 100.- in Rechnung gestellt.

6.4 Tiroler Ranglisten Turniere

6.4.1 Allgemein

Vom TischFußballBund Tirol werden zwei getrennte Ranglisten geführt: Offenes Doppel und Offenes Einzel. Punkte für diese Ranglisten können über folgende in Tirol stattfindenten Turniere gesammelt werden:

  • Austrian Tour Turniere
  • Future Tour Turniere
  • lokale Turniere

6.4.2 Austrian Tour Tischfußball Turniere

Diese Turniere werden mindestens 6 Wochen auf der Homepagen des TFBT und TFBÖ vorangekündigt. Diese Veranstaltungen werden nach den Vorgaben des TischFußballBund Österreich ausgetragen und zählen einerseits für die nationale Garlando Rangliste laut Punkteschlüssel des TFBÖ sowie für die Tiroler Rangliste im Einzel bzw. im Doppel laut folgendem Schlüssel des TischFußballBundes Tirol:

Platz Punkte
1. 300
2. 270
3. 240
4. 210
5. 180
7. 150
9. 120
13. 90
17. 60
25. 30
ab 33. 10


6.4.3 Future Tour Tischfußball Turniere

Diese Turniere werden mindestens 1 Monat auf der Homepagen des TFBT und TFBÖ vorangekündigt. Diese Veranstaltungen werden nach den Vorgaben des TischFußballBund Österreich ausgetragen und zählen einerseits für die nationale Garlando Rangliste laut Punkteschlüssel des TFBÖ sowie für die Tiroler Rangliste im Einzel bzw. im Doppel laut folgendem Schlüssel des TischFußballBundes Tirol:

Platz Punkte
1. 200
2. 180
3. 160
4. 140
5. 120
7. 100
9. 80
13. 60
17. 40
25. 20
ab 33. 5


6.4.4 Lokale Tischfußball Turniere

Um ein lokales Tischfußball Turnier, welches für die Tiroler Einzel bzw. Doppel Rangliste zählt, austragen zu können gelten folgende vom TischFußballBund Tirol festgelegten Vorgaben (die genauen Vorgaben mit Leitfaden zur Unterstützung im Downloadbereich):

- Bewerbe: Einzel, Doppel, DYP
- Rechtzeitige Bekanntgabe des Veranstaltungstages beim TFBT (mindestens 1 Woche)
- Maximal 1 Turnier pro Woche pro Bewerb pro Turnierort
- Mindestens 1 Tischfußball-Gerät (unterschiedliche Tische erlaubt)
- keine Eingrenzung des Teilnehmerfeldes (Begrenzung der Team/Spieler Anzahl erlaubt)
- Mindestanzahl an Teilnehmer im Einzel: 4 Nennungen
- Mindestanzahl an Teilnehmer im Doppel: 3 Teams = 6 Spieler
- die Endplatzierungen per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Punkteverteilung:

Platz Punkte
1. 30
2. 28
3. 26
4. 24
5. 22
6. 20
7. 18
8. 16
9. 14
10. 12
11. 10
12. 8
13. 6
17. 4
ab 25. 2


6.5 Technische Kommission

6.5.1 Aufgaben

Bei Turnieren des Landesverbands ist im Allgemeinen eine Technische Kommission erforderlich, welche Spielstätte und Turniergerät auf Wettkampftauglichkeit zu überprüfen hat.

6.5.2 Zusammensetzung

Die Technische Kommission setzt sich aus dem aktuellen Vorstand des TFBT zusammen.

6.5.3 Spielstätten

Die Spielstätten müssen den Anforderungen der Technischen Kommission genügen.

6.5.4 Spielgerät und Bälle

Gespielt wird auf Tischen der Marke Garlando, welche nach Möglichkeit den offiziellen WM – Fußballtischen entsprechen sollten. Es dürfen ausschließlich vom TFBT genehmigte Bälle verwendet werden.

6.6 Rauchverbot

Auf Turnieren des Landesverbands herrscht grundsätzlich Rauchverbot. Sollte es aufgrund der Gegebenheiten der Spielstätte nicht möglich sein den gesamten Spielbereich rauchfrei zu halten, so ist zumindest das Rauchen während der Spiele an den Tischen zu unterlassen. Bei allfälligen Reklamationen hat die Turnierleitung die Einhaltung des Rauchverbots zu überprüfen bzw. für die Durchsetzung des Rauchverbots zu sorgen. Die wiederholte Missachtung der Anordnung der Turnierleitung kann mit Ausschluss geahndet werden [vgl. Punkt 6.8].

6.7 Nichtantritt bzw. Spielaufgabe

Tritt ein Spieler / Team zu einem Spiel nicht an, wird dieses als verloren gewertet. Grundsätzlich geht dabei jeder Satz mit 5:0 an das anwesende Team / den anwesenden Spieler. Die Höhe der Niederlage kann je nach Turniermodus von der Turnierleitung abgeändert werden. Betrifft der Nichtantritt eine Gruppenphase, kann die Turnierleitung auch bereits absolvierte Spiele, unabhängig von deren Ausgang, nachträglich als verloren werten und das abwesende Team / den abwesenden Spieler damit an die letzte Gruppenposition reihen. Wird ein bereits begonnenes Spiel aufgegeben, wird dieses ebenfalls als verloren gewertet. Die Höhe der Niederlage ist dabei abhängig vom Spielstand zum Zeitpunkt der Aufgabe.

6.8 Reklamationen und Spielannullierung

Bei jeglichen Reklamationen bzw. Streitpunkten während eines Turniers ist die Turnierleitung als höchste Entscheidungsinstanz zu befragen. Die Turnierleitung ist stets bemüht, für alle Spieler eine bestmögliche, faire und dem Regelwerk entsprechende Entscheidung zu treffen. Die Entscheidungen der Turnierleitung sind endgültig. Die Turnierleitung kann aufgrund einer gerechtfertigten Reklamation auch ein Spiel nachträglich annullieren [zB bei gravierend falscher Regelauslegung]. Ein annulliertes Spiel muss neu ausgetragen werden. Sind aufgrund eines abweichenden Ergebnisses nach Neuaustragung auch bereits begonnene oder absolvierte nachfolgende Spiele betroffen, müssen diese unterbrochen bzw. gegebenenfalls ebenso neu ausgetragen werden.

6.10 Turnierausschluss und -abbruch

Über Ausschluss eines Spielers bei wiederholter Missachtung der Anordnungen der Turnierleitung oder sonstigem Fehlverhalten bzw. über einen notwendigen Abbruch eines Turniers entscheidet die Turnierleitung endgültig. Durch Ausschluss bzw. Abbruch des Turniers entsteht kein materieller oder sonstiger Anspruch gegenüber der Turnierleitung bzw. dem Verband.

6.9 Filmen und Fotografieren

Nach §78 Abs.1 Urheberrechtsgesetz hat jeder das Recht Abbildungen mit seiner Person geschützt zu wissen. Mit der Teilnahme an der Turnierserie des TischfussballBund Tirol erklärt sich der Spieler jedoch einverstanden, dass seine Person per Kamera und Fotoapparat abgelichtet werden kann. Ohne Einwand zu Beginn der Saison nimmt der Spieler diesen Umstand stillschweigend zur Kenntnis und gestattet überdies die Verbreitung und Veröffentlichung derselben.

7. Rechte und Pflichten der Spieler

7.1 Turnierteilnahme

Registrierte Spieler dürfen grundsätzlich an allen Veranstaltungen des Landesverbands teilnehmen, sofern der Turniermodus keine Beschränkung [zB wegen Spielstärke lt. Rangliste] vorsieht.

7.2 Verantwortung der Spieler

Registrierte Spieler, sowie sämtliche Teilnehmer an Turnieren des Landesverbands, sind verpflichtet die Interessen des Verbandes zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Verbandes Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Verbandsbestimmungen zu beachten und die Beschlüsse der Verbandsorgane bzw. die Entscheidungen der Turnierleitung zu akzeptieren. Registrierte Spieler sowie sämtliche Teilnehmer an Turnieren des Landesverbands werden den Landesverband von jeglicher Art der Haftung freihalten. Unfälle sowie mögliche verursachte Schäden, seien sie materieller, physischer oder sonst welcher Art, liegen ausschließlich in der Verantwortung des Spielers und sind nicht beim Landesverband einklagbar. Durch Bezahlung der Gebühren bzw. des Nenngelds bei Turnieren entstehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verband.

7.3 Einwand und Protest

Bei Zweifel über die Zuständigkeit des Landesverbandes bzw. bei Protest gegen Entscheidung des Landesverbandes kann der TFBÖ als übergeordnete Instanz konsultiert werden. Der TFBÖ entscheidet endgültig über Zuständigkeit bzw. den Protest.

8. Gültigkeit der Bestimmungen

Durch die Teilnahme an einem in Kooperation mit dem TFBT veranstaltetem Turnier akzeptieren die Spieler die hier angeführten allgemeinen Bestimmungen des Tischfussballbund Tirol. Für den Landesverband sowie deren Mitglieder gelten ferner auch die Verbandsstatuten als bindend. Im Allgemeinen gelten die hier angeführten Bestimmungen als endgültig. Der Landesverband als Mitglied des österreichischen Tischfussballbund ist an dessen Bestimmungen gebunden. Die Bestimmungen des TFBÖ kommen für die Spielregion Tirol jedoch nur dann zum Tragen, wenn die Angelegenheit weder in den hier dargestellten Bestimmungen noch in den Statuten des Landesverbands abgeklärt ist bzw. wenn die Bestimmungen des Landesverbands im groben Widerspruch zu den Bestimmungen des TFBÖ stehen. Änderungen der Bestimmungen gelten stets ab Saisonbeginn. Eine ausdrückliche Ankündigung braucht nicht zu erfolgen. Bei Einwänden entscheidet der Vorstand über eine allfällige neuerliche Änderung der Bestimmungen, welche allenfalls den bereits Einsicht genommenen Spielern gesondert mitgeteilt werden muss [vgl. Punkt 7.3].